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Einspeisevergütung 2010 und Solarförderung 2010

Solarförderung 2010 und Einspeisevergütung 2010 in Deutschland

Degressions- und Vergütungssätze für solare Strahlungsenergie nach den Paragraphen §§ 32 und 33 erneuerbaren Energien Gesetz EEG für das Jahr 2010:


 

Photovoltaikanlagenleistung Degressionssatz in % Solarförderung Vergütungssatz
für das Jahr 2010 in Cent für Anlagen
ab 1.1.2010
Einspeisevergütung Photovoltaik 2010
für Anlagen die ab 1.10.2010 ans Netz
gehen
Photovoltaik Freifläche 11 24,26 24,26 / Neuanlagen ab dem 1.7.10 0,00
Photovoltaik bis 30kW
9 33,03 33,03
Photovoltaik ab 30kW und < 100 kW
9 31,42 31,42
Photovoltaik ab 100 kW und < 1000 kW
11 29,73 29,73
Photovoltaik ab 1000 kW
11 24,79 24,79
Photovoltaik Bonus Eigenverbrauch
9 22,76

- bis 30% Eigenverbr. 17,76 cent

- über 30% Eigenverb. 22,05


Erläuterung zur Tabelle Einspeisevergütung 2010:

Die Ermittlung der Degressions- und Vergütungssätze ist nach den Vorgaben in § 20 Abs. 2a S. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 Nr. 8 EEG erfolgt.

Nach § 20 Abs. 2 Nr. 8 EEG beträgt der Prozentsatz, um den die Vergütungen jährlich sinken, für Strom aus solarer Strahlungsenergie

- aus Anlagen nach § 32 im Jahr 2010: 10,0 Prozent

- aus Anlagen nach § 33

o bis einschließlich einer Leistung von 100 Kilowatt im Jahr 2010: 8,0 Prozent

o ab einer Leistung von 100 Kilowatt im Jahr 2010: 10,0 Prozent.

Diese Prozentsätze erhöhen sich gemäß § 20 Abs. 2a S. 1 EEG um 1,0 Prozentpunkte, sobald die Leistung der bei der Bundesnetzagentur zum 30. September des Vorjahres innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate nach § 16 Abs. 2 Satz 2 registrierten Anlagen im Jahr 2009 1.500 Megawatt übersteigt. Dieser Wert wurde für den Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 überschritten.

Summe der Leistung der der Bundesnetzagentur vom 1. Januar bis zum 30. September 2009 nach § 16 Abs. 2 S. 2 EEG gemeldeten Anlagen in MW: 1.470,829.

Summe der Leistung der vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2008 in Betrieb gegangenen Photovoltaikanlagen, die eine Vergütung nach EEG erhalten, gemäß Angaben der Verteilnetzbetreiber:

868,786 MW.

Gesamtsumme der zu berücksichtigenden Leistung vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009:

2.339,615 MW.

Damit ist der Schwellenwert von 1.500 MW überschritten, und es ergeben sich die in obiger Tabelle aufgeführten Degressions- und Vergütungssätze.

Quelle: Bundesnetzagentur

 
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